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   KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19   

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https://dejure.org/2021,4460
KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19 (https://dejure.org/2021,4460)
KG, Entscheidung vom 10.02.2021 - 25 U 160/19 (https://dejure.org/2021,4460)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 25 U 160/19 (https://dejure.org/2021,4460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei beginnendem Fahrstreifenwechsel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anscheinsbeweis bei Unfall wegen Fahrstreifenwechsels setzt nicht Vollendung des Fahrstreifenwechsels voraus - Sorgfaltsanforderungen beim Fahrstreifenwechsel beginnt mit Verlassen des Fahrstreifens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 677
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit

    Auszug aus KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19
    Ereignet sich die Kollision zweier Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser Verkehrsteilnehmer den Unfall unter Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten verursacht und verschuldet hat (vgl. z.B. KG NZV 2011, 185; NZV 2005, 527; VRS 106, 23 m.w.N. KGR 2003, 272; OLG München v. 5.11.2014 - 10 U 323/14, juris).

    Allein die Betriebsgefahr von dessen Fahrzeug rechtfertigt seine Mithaftung nicht (KG NZV 2011, 185; NZV 2005, 527; VRS 106, 23, 25; KGR 2003, 272; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 115).

  • KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09

    Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach

    Auszug aus KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19
    Ereignet sich die Kollision zweier Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser Verkehrsteilnehmer den Unfall unter Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten verursacht und verschuldet hat (vgl. z.B. KG NZV 2011, 185; NZV 2005, 527; VRS 106, 23 m.w.N. KGR 2003, 272; OLG München v. 5.11.2014 - 10 U 323/14, juris).

    Allein die Betriebsgefahr von dessen Fahrzeug rechtfertigt seine Mithaftung nicht (KG NZV 2011, 185; NZV 2005, 527; VRS 106, 23, 25; KGR 2003, 272; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 115).

  • KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände

    Auszug aus KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19
    Ereignet sich die Kollision zweier Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser Verkehrsteilnehmer den Unfall unter Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten verursacht und verschuldet hat (vgl. z.B. KG NZV 2011, 185; NZV 2005, 527; VRS 106, 23 m.w.N. KGR 2003, 272; OLG München v. 5.11.2014 - 10 U 323/14, juris).

    Allein die Betriebsgefahr von dessen Fahrzeug rechtfertigt seine Mithaftung nicht (KG NZV 2011, 185; NZV 2005, 527; VRS 106, 23, 25; KGR 2003, 272; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 115).

  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Auszug aus KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19
    Damit wird dem Sanktionscharakter von § 96 ZPO sowie dem darin zum Ausdruck kommenden Veranlasserprinzip (vgl. dazu BGH NJW 2019, 2464) sachgerecht Rechnung getragen.
  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

    Auszug aus KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19
    Der dem Geschädigten gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich auch den Ersatz der durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten (std. Rspr., z. B. BGH NJW 2017, 3588).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands

    Auszug aus KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19
    Als notwendige Kosten der Schadensermittlung (vgl. z.B. BGH NJW 2020, 1001) kann der Kläger die Kosten des von ihm mit der Schadenfeststellung beauftragten Sachverständigen - wegen des ihm möglichen Vorsteuerabzugs - mit dem Nettobetrag von 780, 80 ? verlangen.
  • OLG München, 05.12.2014 - 10 U 323/14

    Anscheinsbeweis, Fahrbahn, Spurwechsel, Kollision, Unfallstelle, Mitverschulden,

    Auszug aus KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19
    Ereignet sich die Kollision zweier Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser Verkehrsteilnehmer den Unfall unter Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten verursacht und verschuldet hat (vgl. z.B. KG NZV 2011, 185; NZV 2005, 527; VRS 106, 23 m.w.N. KGR 2003, 272; OLG München v. 5.11.2014 - 10 U 323/14, juris).
  • OLG München, 08.04.2011 - 10 U 5122/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Verspätete Reaktion auf den unangekündigten Spurwechsel

    Auszug aus KG, 10.02.2021 - 25 U 160/19
    Der Fahrstreifenwechsel mit den Sorgfaltsanforderungen aus § 7 Abs. 5 StVO beginnt mit dem Verlassen des - ggf. auch nicht markierten - Fahrstreifens (vgl. z.B. OLG Düsseldorf ZfSch 2016, 616; DAR 1987, 389; OLG München v. 8.4.2011 - 10 U 5122/10 -, juris).
  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    29.09.2020 - I-1 U 294/19, juris Rn. 29, VersR 2021, 457; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 4; OLG Köln, Urteil vom 21.01.2021 - 15 U 164/19, juris Rn. 5), sofern nicht diese Vorschäden ihrer Art nach ohnehin keinen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben können (siehe KG Berlin, Urteil vom 10.02.2021 - 25 U 160/19, juris Rn. 11, MDR 2021, 677).
  • OLG München, 01.06.2022 - 10 U 7382/21

    Beweis und Anscheinsbeweis beim Spurwechsel

    Der Fahrstreifenwechsel mit den Sorgfaltsanforderungen aus § 7 V StVO beginnt mit dem Verlassen des Fahrstreifens (vgl. KG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2021 - 25 U 160/19 -, Rn. 7, juris mit Bezugnahme auf OLG Düsseldorf ZfSch 2016, 616; DAR 1987, 389; Senat, Urteil v. 8.4.2011 - 10 U 5122/10 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2023 - 2 U 226/21

    Pkw-Unfallregulierung: Auswirkungen eines wahrheitswidrigen Prozessverhaltens;

    Nach diesen Maßstäben kommt zwar durchaus eine Auferlegung der Kosten für ein Sachverständigengutachten in Betracht, die alleine durch wissentlich falsche Angaben der Partei entstanden sind (Kammergericht, Urteil vom 10. Februar 2021 - 25 U 160/19, juris Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2023 - 10 U 21/23

    Leistung funktionstauglich: Kein Mangel trotz regelwidriger Ausführung!

    Das gleiche gilt, wenn ein Sachverständigengutachten allein durch die falschen Angaben einer Partei erforderlich geworden ist (KG, Urteil vom 10. Februar 2021 - 25 U 160/19 -, juris, Rn 18).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 2 U 14/19

    Repeater 2

    Damit wird dem Sanktionscharakter von § 96 ZPO sowie dem darin zum Ausdruck kommenden Veranlasserprinzip (BGH, NJW 2019, 2464) Rechnung getragen (vgl. KG, Urteil vom 10. Februar 2021 - 25 U 160/19), welches es hier ganz besonders deshalb verbietet, die unterlegene Klägerin auch mit den unnützen Kosten der beiden letzten Ergänzungsgutachten zu belasten, weil ihre Erkenntnismöglichkeiten zur genauen Ausstattung und Funktionsweise der stationären Repeater wegen der außerordentlichen Komplexität des technischen Sachverhaltes von vornherein begrenzt waren, was der prozessrechtlichen Pflicht der Beklagten zu jederzeit vollständigem und wahrheitsgemäßem Vortrag (§ 138 ZPO) spezielles Gewicht verleiht.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2022 - 12 U 77/22

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Anschluss ein

    Denn allein die einfache Betriebsgefahr rechtfertigt seine Mithaftung nicht (KG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2021 - 25 U 160/19 -, Rn. 6 - 8; OLG Köln, Urteil vom 10. November 2016 - I-7 U 91/16 -, Rn. 3; OLG München, Urteil vom 13. Juli 2018 - 10 U 1856/17 -, Rn. 25, juris).
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